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Anmeldung und Zulassung zur Berufsreifeprüfung

Um die Berufsreifeprüfung machen zu können, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Diese  sind im Artikel Voraussetzungen für die Berufsreifeprüfung bereits sehr informativ beschrieben. Hat man diese Voraussetzungen bereits erfüllt, kann es losgehen mit der Anmeldung.

Anmeldung

Kurse für die Berufsreifeprüfung werden mittlerweile von vielen Instituten sowie Schule angeboten. Die bekanntesten Institute sind sicherlich das BFI, das WIFI sowie die VHS. Aber aber auch in manchen Berufsschulen können Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung gemacht werden.

Für welches Institut man sich entscheidet wird mit großer Wahrscheinlichkeit vom Preis und der Entfernung zu Institut abhängig sein. Mehr dazu hier.

Bei den zuvor genannten Instituten kann man sich für jeden Kurs online anmelden. Dabei sieht man bei einigen Kursen schon ob es Rabatte z.B.: für Arbeiterkammer-Mitglieder gibt. Bei der Ameldung müssen alle persönlichen Angaben (Name, Adresse,..) angegeben werden. Ist das Formular fertig ausgefüllt und abgesendet, kommt nach einigen Tage ein Brief mit der Bestätigung der Anmeldung sowie mit einem Erlagschein ins Haus.

Gut beratene zahlen den Erlagschein bereits vor den Kursbeginn ein, um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden. Nun heisst es vorbüffeln abwarten bis zum Kursbeginn.

Zulassung

Besser am Anfang, also kurz vor Kursende wird es Zeit sich die richtige Schule, natürlich nur Höhere Schule, zu suchen. Wie das am besten funktioniert, wurde hier bereits erklärt. Hat man sich für eine Schule entschieden, muss spätesten 6 Wochen vor der ersten Prüfung zur Zulassung angesucht werden. Hierfür wird das S1-Formular verwendet.

Download: S1-Formular.pdf

Tipp: Dieses Dokument kann bereits im PDF-Format ausgefüllt werden!

Das S1-Formular muss nicht umbedingt verwendet werden. Gesetzlich müssen folgende Informationen im Ansuchen enthalten sein:

  • Den Nachweis der persönlichen Voraussetzungen sowie des Geburtsdatums,
  • die Wahl, ob die Teilprüfung ,,Lebende Fremdsprache schriftlich oder mündlich abgelegt wird,
  • Angaben zur Teilprüfung aus dem Fachbereich, gegebenenfalls die in Aussicht genommene Anerkennung von Prüfungen  sowie
  • den beabsichtigten Zeitpunkt der vor der Prüfungskommission abzulegenden Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung.

Sind alle Daten richtig ausgefüllt und ist die Schule auch berechtig, das Fachgebiet zu prüfen (auch wenn dieses Fach nicht an der Schule absolviert wird!), wird eine keine Schwierigkeiten bei der Zulassung geben.

Noch ein wichtiger Tipp:

Ist eine Zulassung von einer Schule bestätigt, gibt es keine Möglichkeit diese zu wechseln!

Viel Spass und viel Erfolg bei der Berufsreifeprüfung!

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