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Voraussetzungen für die Berufsreifeprüfung

Für den Antritt zur Berufsreifeprüfung reicht schon eine absolvierte Lehre, eine 3 jährige Schule oder eine höhere Schule die bis zum 3. Jahr positiv absolviert wurde.

Die vollständige Liste gibt es hier:

  • Absovlventen/-innen einer Lehreer
  • Absolventen/-innen einer mindestens dreijährigen mittleren Schule
  • Absolventen/-innen einer mindestens dreijährigen Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
  • Absolventen/-innen von Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst
  • Personen mit positivem Abschluss der 3. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer/-innen- und Erzieher/-innenbildung (z.B. Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik oder Sozialpädagogik), die weiters bereits mindestens drei Jahre beruflich tätig waren sowie Personen mit positivem Abschluss des 4. Semesters einer Schule für Berufstätige der genannten Schularten
  • Personen mit erfolgreicher Absolvierung der Meisterprüfung gem. § 20 der Gewerbeordnung 1994 sowie der Befähigungsprüfung gem. § 22 der Gewerbeordnung und
  • Personen mit erfolgreicher Absolvierung der land- und forstwirtschaftlichen Meisterprüfung gem. § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
  • Absolventen/-innen einer Dienstprüfung gem. § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes bzw. gem. § 67 des VertragsbedienstetengesetzesSeit September 2008 dürfen Prüfungskandidaten/-innen bereits vor Abschluss der genannten Ausbildungen bzw. Prüfungen zu drei Teilprüfungen antreten!
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